Datenschutz

Die Durchführung der Studie geschieht auf der Grundlage der Bestimmungen des Bundesdatenschutzes. Die Interviewerin unterliegt der Schweigepflicht und ist auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Arbeit dient allein wissenschaftlichen Zwecken.
Ihnen wird folgendes Verfahren zugesichert, damit Ihre Angaben nicht mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden können:
· Es wird sorgfältig mit dem erzählten umgegangen: Das Gespräch wird auf einen digitalen Datenträger aufgenommen. Das Band wird aufgetippt und anschließend gelöscht.
· Alle Personen-, Orts-, Straßennamen werden anonymisiert (verändert).
· Ihr Name und Ihre Telefonnummer werden am Ende des Projektes in allen Unterlagen gelöscht, so dass lediglich das anonymisierte Transkript existiert.
· Die von Ihnen unterschriebene Erklärung zur Einwilligung in die Auswertung wird in einem gesonderten Ordner an einer gesicherten und nur der Projektleitung zugänglichen Stelle aufbewahrt. Sie dient lediglich dazu, bei einer Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten nachweisen zu können, dass sie mit der Auswertung einverstanden sind. Sie kann mit Ihrem Interview nicht mehr in Verbindung gebracht werden.
· In Veröffentlichungen gehen aber einzelne Zitate ein, selbstverständlich ohne dass es erkennbar ist, von welcher Person sie stammen.
Die Datenschutzbestimmungen verlangen auch, dass ich Sie noch einmal ausdrücklich darauf hinweise, dass aus einer Nichtteilnahme keine Nachteile entstehen. Sie können Antworten auch bei einzelnen Fragen verweigern. Auch die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden.